Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom Montag, 7. Dezember 2020

9. Dezember 2020

A. Politische Gemeinde

1. Finanzen
Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2021
Zustimmung ohne Änderungsanträge

2. Buskonzept Pfäffikon-Wetzikon-Hittnau
Bau- und Schlussabrechnung
Zustimmung ohne Änderungsanträge

3. Rückbau ARA Hittnau
Bau- und Schlussabrechnung
Zustimmung ohne Änderungsanträge

4. Allfällige Anfragen
Gemäss § 17 des Gemeindegesetzes
Beantwortung einer Anfrage

B. Schulgemeinde

5. Schulpersonal
Erweiterung der Klassenassistenzen
Zustimmung ohne Änderungsanträge

6. Finanzen
Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2021
Zustimmung ohne Änderungsanträge
Antrag der RPK wurde abgelehnt

C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde

7. Liegenschaften
Sanierung Kirchgemeindehaus und Jugendschopf, Kreditantrag
Zustimmung ohne Änderungsanträge

8. Finanzen
Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2021
Zustimmung ohne Änderungsanträge

Der Gemeinderat
Die Schulpflege
Die Evang.-ref. Kirchenpflege

Hittnau, 9. Dezember 2020

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

Im Übrigen kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht (§ 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG) und gegen die weiteren Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs.1 und Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 VRG) innert 30 Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.

Rekursschriften bezüglich der Gemeindeversammlung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind an die Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Patrick Schwarzer, Obermülistrasse 29, 8320 Fehraltorf, zu richten.

Aktenauflage

Die Protokolle der Gemeindeversammlungen liegen ab Dienstag, 15. Dezember 2020 für 30 Tage zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Hittnau zur Einsichtnahme auf.