Sozialbehörde
Die Sozialbehörde ist für den kommunalen Vollzug der Aufgaben im Sozialwesen zuständig. Sie delegiert Aufgaben und Kompetenzen an die Abteilung Soziales und nimmt Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und Controllings wahr.
Die Sozialbehörde besteht aus fünf Personen (Präsident und vier Mitglieder). Der Präsident wird vom Gemeinderat aus seiner Mitte bestimmt. Vier weitere Mitglieder werden von den Stimmberechtigten an der Urne für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die Sozialbehörde ist eine unterstellte Kommission im Sinne von § 50 des Gemeindegesetzes (GG). Das Reglement für die Sozialbehörde ist im Organisationsreglement der Politischen Gemeinde Hittnau vom 1. Januar 2022 ab Art. 25 ff. integriert.
Offenlegung der Interessenbindungen
Die Interessenbindungen der Sozialbehörde sind im Online-Dienst Offenlegung Interessenbindung Sozialbehörde einsehbar. Das damit verbundene Reglement kann über folgenden Link aufgerufen werden.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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