Gebäudekontrollheft – Pflicht für alle Liegenschaftenbesitzer:innen

1. Oktober 2025

Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) schreibt vor, dass die Führung eines Gebäudekontrollhefts verbindlich für alle Liegenschaften ist.  Das Gebäudekontrollheft ist ein zentrales Instrument, um Reinigungen, Wartungen und sicherheitsrelevante Kontrollen von Feuerungsanlagen sowie periodische Kontrollen von Gebäuden, Gasapparaten und -installationen lückenlos zu dokumentieren. Damit wird die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und die Sicherheit von Personen und Gebäuden sichergestellt.
 

Pflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer

  • Der Anlageneigentümer bzw. -nutzer ist verantwortlich für die regelmässige Reinigung der Feuerungsanlagen (z. B. Cheminées, Öl- und Gasheizungen, Kachelöfen) durch einen von der GVZ bewilligten Kaminfeger.
  • Sämtliche Reinigungen und Kontrollen müssen mit Datum und Unterschrift des Kaminfegers im Gebäudekontrollheft eingetragen werden.
  • Festgestellte Mängel, insbesondere feuergefährliche Zustände, sind ebenfalls zu vermerken und zu beheben.


Aufgaben des Kaminfegers

  • Kaminfeger tragen jede Reinigung und Kontrolle direkt ins Gebäudekontrollheft ein.
  • Sie melden festgestellte Sicherheitsmängel an den Eigentümer; bei akuter Gefahr oder Nichtbehebung erfolgt zusätzlich eine Meldung an die Gemeindefeuerpolizei.
     

Kontrollen durch die Gemeindefeuerpolizei
Die Gemeindefeuerpolizei überprüft stichprobenweise die vorschriftsgemässe Reinigung und führt entsprechende Einträge im Gebäudekontrollheft nach. Damit wird gewährleistet, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese Kontrollen finden in unregelmässigen Abständen statt und werden schriftlich von der Gemeindefeuerpolizei bei den Grundeigentümern:innen angemeldet.


Wichtig für alle Liegenschaftsbesitzer:innen
Jede Liegenschaft benötigt ein Gebäudekontrollheft.

Sollte Ihre Liegenschaft noch nicht über ein Gebäudekontrollheft verfügen, können Sie dieses kostenlos bei der Abteilung Planung + Hochbau beziehen. Bitte richten Sie dazu eine schriftliche Bestellung an folgende E-Mail-Adresse: bau@hittnau.ch

Bitte achten Sie darauf, dass alle vorgeschriebenen Reinigungen und Kontrollen konsequent im Heft eingetragen sind. Nur so kann im Ereignisfall ein lückenloser Nachweis geführt werden.


Ziel: Mehr Sicherheit für alle
Das Gebäudekontrollheft trägt entscheidend dazu bei, Brände zu verhindern, Schäden zu reduzieren und die Betriebssicherheit der Heizungs- und Feuerungsanlagen zu gewährleisten. Durch die konsequente Führung des Hefts leisten Eigentümerinnen und Eigentümer einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Planung und Hochbau gerne zur Verfügung.

 

Politische Gemeinde Hittnau
​​​​​​​Abteilung Planung + Hochbau

Hittnau, 1. Oktober 2025