Verbot - Fütterung von Wildtieren - auch Greifvögel

13. Juni 2025

Die Gemeinde Hittnau weist die Bevölkerung darauf hin, dass seit dem 1. Januar 2023 im Rahmen des neuen kantonalen Jagdgesetzes das Füttern wildlebender Tiere, darunter auch Greifvögel wie Rotmilane oder Mäusebussarde, verboten ist.

Das revidierte kantonale Jagdgesetz verfolgt das Ziel, den Arten- und Lebensraumschutz wildlebender Tiere zu stärken. Es berücksichtigt die heutige Verhaltensökologie und Lebensraumgestaltung. Die Bevölkerung ist aktiv in den Schutz verpflichtet. Wildtiere – insbesondere Greifvögel, Füchse und verwilderte Haustauben – dürfen nicht mehr gefüttert werden.

  • Unbesorgt bleiben bei Sing- und Wasservögeln: Artgerechte Kleinfütterung (z. B. Futterhäuschen, Futterkugeln, einzelne Brotkrümel für Enten) ist weiterhin erlaubt.
     
  • Greifvögel dürfen nicht gefüttert werden. Dazu gehören auch Rotmilane, die dank natürlichen Vorkommens und Zugverhalten ohnehin ohne menschliches Eingreifen zurechtkommen.

 

Gründe für das Verbot:

  • Gesundheitliche Risiken: Unkontrollierte Fütterung führt zu vermehrten Krankheitsübertragungen.
     
  • Verhaltensstörungen: Tiere gewöhnen sich an Menschen und verlieren ihre natürliche Scheu – ein Risiko für sowohl Tiere als auch Menschen.
     
  • Veränderung jahreszeitlicher Zugbewegungen: Greifvögel wie Rotmilane überwinterten oftmals nicht mehr oder hatten sich unnatürlich in hohen Dichten im Mittelland etabliert

Verstösse gegen das Fütterungsverbot – zum Beispiel durch das Locken von Greifvögeln – können mit einer Busse geahndet werden.

 

Politische Gemeinde Hittnau
Abteilung Sicherheit + Gesellschaft

Hittnau, 13. Juni 2025