VBUG – Beiträge aus dem Strassenfonds an den Unterhalt der Gemeindestrassen 2025

14. März 2025

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben einer wichtigen Änderung des Strassengesetzes zugestimmt, die den Gemeinden Beiträge aus dem Strassenfonds für den Unterhalt ihrer Gemeindestrassen zugesteht. Diese Änderung trat im Rahmen der Verordnung über die Beiträge an den Unterhalt der Gemeindestrassen (VBUG) bereits am 1. Juni 2022 in Kraft.

Mit GLB 33 vom 3. März 2025 wurden 17 verschiedenen Arbeiten zugestimmt, welche dieses Jahr ausgeführt werden. Diese beinhalten die Sanierung von Belägen, Randsteinen, Oberflächenbehandlungen sowie verschiedene Unterhalts- und Instandstellungsarbeiten an den Gemeindestrassen.

Mit dieser Unterstützung aus dem Strassenfonds können die Gemeinden die Qualität ihrer Infrastruktur sicherstellen und wichtige Instandhaltungsmassnahmen umsetzen, um die Sicherheit und Langlebigkeit der Strassen im Kanton Zürich zu gewährleisten.

 

Politische Gemeinde Hittnau
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur

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