Genehmigung der Teilrevision der Bauordnung (Windkraftanlagen) von Baudirektion Zürich verweigert

24. Januar 2025

Die Stimmberechtigten haben am 27. November 2023 die Einzelinitiative zur Teilrevision der Nutzungsplanung gutgeheissen und einen Artikel, der einen Mindestabstand von Windenergieanlagen von mindestens 800 Metern zu zeitweise oder dauernd bewohnten Liegenschaften einhält, in die Bauordnung aufgenommen.

Die Baudirektion Zürich hat mit Verfügung vom 10. Januar 2025 die vom Souverän beschlossene Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung NICHT genehmigt. Die Verweigerung wird insbesondere damit begründet, dass Gemeinden nicht legitimiert seien, Bauvorschriften zonenübergreifend oder in sog. Nichtbauzonen (z.B. Landwirtschaftszonen) festzusetzen. Ferner schliesse ein fixer Mindestabstand für Windkraftanlagen den Bau solcher Anlagen generell aus, was auch den bundesrechtlichen und kantonalen Vorgaben (Ausbau und Förderung der Windenergienutzung) widerspreche.

Der Gemeinderat wird diese Nichtgenehmigung erstinstanzlich beim Baurekursgericht des Kantons Zürich anfechten.

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2025-01-10 VerweigerungNichtgenehmigung Bauordnung (PDF, 2.55 MB) Download 0 2025-01-10 VerweigerungNichtgenehmigung Bauordnung