Genehmigung Revisionsbericht zu Zusatzleistungen AHV/IV
In seiner Sitzung vom 11. Dezember 2024 hat der Gemeinderat den Revisionsbericht zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV für die Jahre 2022 und 2023 genehmigt.
Im Kanton Zürich obliegt die Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, kantonale Beihilfen und Zuschüsse) den Politischen Gemeinden. Diese können die Aufgabe mittels Anschlussvertrag einer anderen Gemeinde oder der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) übertragen. Das Amt für Zusatzleistungen (ZL) Pfäffikon ZH nimmt für die vier Gemeinden Hittnau, Russikon, Fehraltorf und Pfäffikon die Vollzugsaufgaben im Bereich ZL wahr. Die Revision über die Amtsführung erfolgt alle zwei Jahre durch das Kantonale Sozialamt Zürich (KSA).
Das Kantonale Sozialamt Zürich führte vom 7. bis 10. Oktober 2024 die Prüfung der Geschäftsjahre 2022 und 2023 über sämtliche Dossiers der Amtsstelle durch. Die Hauptprüffelder waren die Buchführung, das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften und die Geschäftsführung.
Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht mit den Feststellungen ab und die darin empfohlenen Korrekturen werden von der Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zeitnah umgesetzt.
Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat
Hittnau, 16. Dezember 2024