Teuerungszulage Personal Gemeinde Hittnau
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat mit Beschluss Nr. 1012/2024 vom 25. September 2024 den vollen Teuerungsausgleich für das Staatspersonal für das kommende Jahr festgelegt. Der Teuerungsausgleich richtet sich im Sinne von § 42 der Personalverordnung (PVO) vom 16. Dezember 1998 nach dem Landesindex der Konsumentenpreise.
Mit GRB 84 vom 23. Oktober 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, dem Entscheid des Regierungsrates zu übernehmen.
Das Personal der Gemeinde Hittnau erhält somit für das Jahr 2025 eine Teuerungszuglage von 1.1 %. Damit gilt der Stand des Landesindexes für Konsumentenpreise als ausgeglichen.
Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat
Hittnau, 4. November 2024