Teilrevision Bau- und Zonenordnung (Mehrwertabgabe), 2. Öffentliche Auflage

16. Mai 2025

Der Gemeinderat hat am 7. Mai 2025 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zur Einführung der kommunalen Mehrwertabgabe genehmigt und im Sinne von § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zur öffentlichen Auflage, Anhörung und Vorprüfung verabschiedet.

Der Beschluss und die Akten liegen während 60 Tagen, vom 16. Mai 2025 bis zum 15. Juli 2025, bei der Gemeindeverwaltung, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf oder können über die unten angehängten Dokumente elektronisch eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jede Person zum Inhalt äussern. Einwendungen sind innerhalb der Frist schriftlich an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Politik + Verwaltung, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, zu richten. Sie müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Es werden nur Einwendungen behandelt, die sich auf Gegenstände der Vorlage beziehen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.

 

Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

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2025-05-16 Fondsreglement (PDF, 107.06 kB) Download 0 2025-05-16 Fondsreglement
2025-05-16 Änderung Bauordnung (PDF, 81.04 kB) Download 1 2025-05-16 Änderung Bauordnung
2025-05-16 Erläuternder Bericht zu Mehrwertabgabe (PDF, 2.11 MB) Download 2 2025-05-16 Erläuternder Bericht zu Mehrwertabgabe
2025-05-07 Beschluss Teilrevision Bau- und Zonenordnung (Mehrwertausgleich), Verabschiedung zur Anhörung, 2. öffentliche Auflage und Vorprüfung_unterzeichnet (PDF, 2.42 MB) Download 3 2025-05-07 Beschluss Teilrevision Bau- und Zonenordnung (Mehrwertausgleich), Verabschiedung zur Anhörung, 2. öffentliche Auflage und Vorprüfung_unterzeichnet