Nichtgenehmigung der Teilrevision der Nutzungsplanung «Windkraftanlagen»

24. Januar 2025

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung 0283/24 vom 10. Januar 2025 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung «Windkraftanlagen», welche die Gemeindeversammlung Hittnau am 27. November 2023 festgesetzt hat, nicht genehmigt.

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen (24. Januar 2025 bis 24. Februar 2025) in der Gemeindeverwaltung Hittnau, Jakob Stutz-Strasse 50, während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf (§ 5 Abs. 3 PBG).

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat

 

Hittnau, 24. Januar 2025

Zugehörige Objekte

Name
2025-01-10 Anpassung Bau- und Zonenordnung (PDF, 319.43 kB) Download 0 2025-01-10 Anpassung Bau- und Zonenordnung
2023-11-27 GR-Beschluss Mindestabstand von Windrädern (PDF, 174.58 kB) Download 1 2023-11-27 GR-Beschluss Mindestabstand von Windrädern
2025-01-10 ARE Teilrevision kommunale Nutzungsplanung - Nichtgenehmigung (PDF, 2.61 MB) Download 2 2025-01-10 ARE Teilrevision kommunale Nutzungsplanung - Nichtgenehmigung