Schutzabklärung Sunnenhaldenstrasse 7 in Hittnau

12. April 2024

Liegenschaft an der Sunnenhaldenstrasse 7 in Hittnau, Vers.-Nr. 96 auf Parz.-Nr. 1266, Unterschutzstellung mittels verwaltungsrechtlichen Vertrags.

Der Gemeinderat Hittnau hat am 10. April 2024 beschlossen: Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Erben des Gustav Rüegg, c/o Marianne Indergand-Hermann, Luegetenstrasse 32, 8489 Wildberg, und der Gemeinde Hittnau betreffend Unterschutzstellung der Liegenschaft an der Sunnenhaldenstrasse 7, Vers.-Nr. 96 auf Parz.-Nr. 1266, Hittnau, wird genehmigt.

Der Beschluss und die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf oder können über die unten aufgeschalteten Dokumente elektronisch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, ab Publikation, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen schriftliche Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat

Hittnau, 12. April 2024

Zugehörige Objekte

Name
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