Teilrevision Bau- und Zonenordnung (Mehrwertabgabe)
Der Gemeinderat hat am 10. April 2024 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zur Einführung der kommunalen Mehrwertabgabe genehmigt und im Sinne von § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zur öffentlichen Auflage, Anhörung und Vorprüfung verabschiedet.
Der Beschluss und die Akten liegen während 60 Tagen, vom 12. April bis zum 11. Juni 2024, bei der Gemeindeverwaltung, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf oder können über die unten aufgeschalteten Dokumente elektronisch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Inhalt äussern. Einwendungen sind innerhalb der Frist schriftlich an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Politik + Verwaltung, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, zu richten. Sie müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Es werden nur Einwendungen behandelt, die sich auf Gegenstände der Vorlage beziehen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.
Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat
Hittnau, 12. April 2024
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
2024-04-10-GR-Beschluss Nr. 29, Teilrevision Bau- und Zonenordnung (Mehrwertausgleich) | Download | 0 | 2024-04-10-GR-Beschluss Nr. 29, Teilrevision Bau- und Zonenordnung (Mehrwertausgleich) |
Bau- und Zonenordnung (BZO), Änderung | Download | 1 | Bau- und Zonenordnung (BZO), Änderung |
Bau- und Zonenordnung (BZO), Bericht nach Art 47 RPV | Download | 2 | Bau- und Zonenordnung (BZO), Bericht nach Art 47 RPV |