Abstimmung vom 17. November 2019

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Datum
17. November 2019
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Gemeindeschreiber

Kantonale Vorlagen

2ter Wahlgang eines zürcherischen Mitglieds des Ständerats für die Amtsdauer 2019 bis 2023

Ebene
Kanton
Art
-

Vorlagen Kreis

Totalrevision der Statuten des Zweckverbandes Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO)

Beschreibung
Grundlegende Änderungen von Zweckverbandsstatuten bedürfen der Zustimmung aller Verbandsgemeinden. Die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden beschliessen Vorlagen über die Revision von Verbandsstatuten an der Urne. Der Verwaltungsrat der KEZO hat festgehalten, dass die Statutenrevision am 17. November 2019 zur Abstimmung unterbreitet wird.

Wahlen und Abstimmungen an der Urne werden durch die wahlleitende Behörde angeordnet. Gemäss KEZO-Statuten ist der Gemeinderat Hinwil wahlleitende Behörde. In Anwendung dieser Bestimmung hat der Gemeinderat Hinwil den Urnengang für die Totalrevision der Statuten des Zweckverbandes Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO) auf Sonntag, 17. November 2019, angesetzt.

Die neuen Statuten basieren auf den vom Kanton vorgegebenen Musterstatuten für Zweckverbände und sind daher mit den alten Statuten der KEZO aus dem Jahre 2009 nicht mehr zu vergleichen. Es wurden nur punktuelle für die KEZO relevante Gegebenheiten in den neuen Statuten zusätzlich berücksichtigt. Bei den Finanzkompetenzen sind die Abstufungen zwischen Verwaltungsrat, Delegiertenversammlung und Souverän unverändert geblieben.

Der Gemeinderat Hittnau empfiehlt den Stimmberechtigten, dem Antrag an der Urnenabstimmung im November 2019 zuzustimmen.
Ebene
Kreis
Art
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