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Anzeigeberechtigt bei einer Geburt sind Mutter und Vater (bei nicht verheirateten Eltern muss der Vater das Kind anerkannt haben), Hebamme oder jede dabeigewesene Person. Informatione…

Anzeigeberechtigt bei einer Geburt sind Mutter und Vater (bei nicht verheirateten Eltern muss der Vater das Kind anerkannt haben), Hebamme oder jede dabeigewesene Person.

Informationen und Unterlagen für die Zivilstandsereignisse Geburt oder Kindesanerkennung sowie einen Geburtsschein oder Familienausweis erhalten Sie beim Zivilstandsamt Pfäffikon ZH.

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