Steuerrechnung

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Steuerrechnung

Abrechnung nach Kalenderjahr (Steuerperiode) Für jede Steuerperiode führen wir für Sie ein eigenes Konto, welches einzeln abgerechnet wird. Nutzen Sie unser Steuern eKonto im Online-Die…

Abrechnung nach Kalenderjahr (Steuerperiode)
Für jede Steuerperiode führen wir für Sie ein eigenes Konto, welches einzeln abgerechnet wird. Nutzen Sie unser Steuern eKonto im Online-Dienst, um die Übersicht nicht zu verlieren

Steuerberechnung
Möchten Sie wissen, welche Steuern fällig werden? Mit dem Steuerrechner können Sie das individuell berechnen.

Provisorische Steuerrechnung
Mit der provisorischen Steuerrechnung können Sie Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr tätigen. Der geschätzte Steuerbetrag ist über das Jahr hinweg frei aufteilbar. Die provisorische Steuerrechnung wird auf Basis des steuerbaren Einkommens und Vermögens der Vorjahre erstellt. Sollten sie nicht mehr aktuell sein, kann eine Anpassung gewünscht werden. Teilen Sie uns hierzu das neu zu verwendende steuerbare Einkommen und Vermögen mit.

Verzinsung
Sämtliche Steuerzahlungen werden verzinst. Zahlungen vor Fälligkeit der Steuer oder Steuerguthaben werden zu Ihren Gunsten verzinst. Zahlungen nach Fälligkeit oder Restforderungen werden zu Ihren Lasten verzinst. Mit der definitiven Steuerrechnung erhalten Sie auch eine Zinsabrechnung. Details hierzu finden Sie auf der Steuerrechnung.

Definitive Steuerrechnung (Schlussrechnung)
Mit der abschliessenden Prüfung Ihrer Steuererklärung wird die definitive Steuerrechnung ausgestellt. Sie ersetzt die zuvor erstellte provisorische Steuerrechnung und berücksichtigt bereits geleistete Zahlungen. Eine allfällige Restforderung ist innert 30 Tagen zu begleichen. Steuerguthaben werden entweder mit offenen Steuerkonten verrechnet oder zurückbezahlt.

Ratenzahlung und Stundung
Wenn Sie die Restforderung einer definitiven Schlussrechnung nicht innert Zahlungsfrist begleichen können, ist eine Ratenzahlung oder ein befristeter Zahlungsaufschub bei uns zu beantragen. Berücksichtigen Sie, dass bis zur vollständigen Bezahlung ein Verzugszins berechnet wird.

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