Schutzraumkontrolle

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Die Kantonale Zivilschutzverordnung (KZV) legt fest, dass die Gemeinden für die Kontrolle des baulichen Zustandes und der technischen Betriebsbereitschaft der bestehenden Schutzräume zus…

Die Kantonale Zivilschutzverordnung (KZV) legt fest, dass die Gemeinden für die Kontrolle des baulichen Zustandes und der technischen Betriebsbereitschaft der bestehenden Schutzräume zuständig sind. Im Kanton Zürich werden Schutzräume deshalb mindestens alle 6 Jahre periodisch kontrolliert.

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