Bauen | Gesuche

Publikationen Bauprojekte

Auf dieser Seite erfolgt ein Zusammenzug und Überblick über die publizierten Baugesuche von Hittnau. Neue Bauprojekte werden jeweils freitags publiziert. Die aktuellen Baugesuche finden Sie hier.

Auf dieser Seite erfolgt ein Zusammenzug und Überblick über die publizierten Baugesuche von Hittnau. Neue Bauprojekte werden jeweils freitags publiziert. Die aktuellen Baugesuche finden Sie hier.

Baubewilligungsverfahren

Das Baubewilligungsverfahren dient der Überprüfung der grundlegenden Anforderungen, die unsere Rechtsordnung an das Bauvorhaben stellt. Erfüllt ein Bauvorhaben alle gesetzlichen Anforderungen, muss es von der örtlichen Baubehörde bewilligt werden.

Das Baubewilligungsverfahren dient der Überprüfung der grundlegenden Anforderungen, die unsere Rechtsordnung an das Bauvorhaben stellt. Erfüllt ein Bauvorhaben alle gesetzlichen Anforderungen, muss es von der örtlichen Baubehörde bewilligt werden.

Gesuche

Hier finden Sie das kantonale Baugesuchformular sowie weitere Formulare für die Baueingabe. Die ausgefüllten Formulare sind bei der Abteilung Planung + Hochbau der Gemeinde Hittnau einzureichen.

Hier finden Sie das kantonale Baugesuchformular sowie weitere Formulare für die Baueingabe. Die ausgefüllten Formulare sind bei der Abteilung Planung + Hochbau der Gemeinde Hittnau einzureichen.

Grundbuchauszug

Hier erfahren Sie, wo Sie Grundbuchauszüge für Ihr Bauvorhaben bestellen können.

Hier erfahren Sie, wo Sie Grundbuchauszüge für Ihr Bauvorhaben bestellen können.

Bau- und Zonenordnung

Mit der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) wird die zulässige Bau- und Nutzweise der Grundstücke geregelt, soweit diese nicht durch eidgenössisches oder kantonales Recht bestimmt sind. Der Zonenplan sowie alle Kernzonenpläne sind hier ebenfalls aufgeführt.

Mit der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) wird die zulässige Bau- und Nutzweise der Grundstücke geregelt, soweit diese nicht durch eidgenössisches oder kantonales Recht bestimmt sind. Der Zonenplan sowie alle Kernzonenpläne sind hier ebenfalls aufgeführt.

Bauabfälle

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens muss die Bauherrschaft Auskunft zur Entsorgung der Bauabfälle geben. Damit sollen Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen geschützt und die Verwertung von Rückbaustoffen gefördert werden.

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens muss die Bauherrschaft Auskunft zur Entsorgung der Bauabfälle geben. Damit sollen Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen geschützt und die Verwertung von Rückbaustoffen gefördert werden.

Feuerpolizei

Die Feuerpolizei sorgt von der Planung bis zur Ausführung eines neuen Gebäudes und mit periodischen Kontrollen bestehender Gebäude sowie Anlagen für einen hohen Sicherheitsstandard.

Die Feuerpolizei sorgt von der Planung bis zur Ausführung eines neuen Gebäudes und mit periodischen Kontrollen bestehender Gebäude sowie Anlagen für einen hohen Sicherheitsstandard.

Aufzugskontrolle

Beförderungsanlagen (Aufzüge und ähnliche Einrichtungen) müssen den Anforderungen der Besonderen Bauverordnung I entsprechen.

Beförderungsanlagen (Aufzüge und ähnliche Einrichtungen) müssen den Anforderungen der Besonderen Bauverordnung I entsprechen.

Feuerungskontrolle

Periodische Kontrolle der Feuerungsanlagen.

Periodische Kontrolle der Feuerungsanlagen.

Schutzraumkontrolle

Gemäss dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) obliegt der Unterhalt der Schutzräume den Eigentümern.

Gemäss dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) obliegt der Unterhalt der Schutzräume den Eigentümern.

Schutzraumpflicht

Das Bauvorhaben unterliegt nach Art. 46 Absatz 1 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) der Schutzraumbaupflicht. Es liegt auf Grund der Ergebnisse "Verfahren Ausgleichsgebiete" und basierend auf Art. 47 Absatz 1 BZG in einem Gebiet mit herabgesetzter Schutzraumbautätigkeit.

Das Bauvorhaben unterliegt nach Art. 46 Absatz 1 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) der Schutzraumbaupflicht. Es liegt auf Grund der Ergebnisse "Verfahren Ausgleichsgebiete" und basierend auf Art. 47 Absatz 1 BZG in einem Gebiet mit herabgesetzter Schutzraumbautätigkeit.

Bauwasseranschluss

Anschluss Baustellenabwasser an die öffentliche Kanalisation (Gewässerschutzmassnahmen wie Absetzbecken, Neutralisationsanlage und dergleichen, provisorische WC-Anlage mit Kanalisationsanschluss usw.).

Anschluss Baustellenabwasser an die öffentliche Kanalisation (Gewässerschutzmassnahmen wie Absetzbecken, Neutralisationsanlage und dergleichen, provisorische WC-Anlage mit Kanalisationsanschluss usw.).