Hundekontrolle

Seit dem 1. Januar 2010 sind das Hundegesetz vom 14. April 2008 und die Hundeverordnung vom 25. November 2009 in Kraft. Durch die neue Hundegesetzgebung ist eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für das Halten von Hunden geschaffen worden. Sie setzt die Verantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter ins Zentrum und bezweckt das sichere und verantwortungsbewusste Führen von Hunden.

Die wichtigsten Regelungsinhalte sowie das Gesetz und die Verordnung finden Sie auf der Website des Veterinäramtes.

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinden.

Meldepflicht
Anzumelden sind alle mindestens 3 Monate alten Hunde. Ein nach der ordentlichen Kontrolle gekaufter oder 3 Monate alt gewordener Hund ist ebenfalls innert 10 Tagen anzumelden. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt in der Hundedatenbank AMICUS zu melden: www.amicus.ch.

Hundesteuer
Die Rechnungen der Hundesteuern werden bis zum 31. März versendet. Die Jahresabgabe beträgt CHF 155.00.

Ausbildungspflicht
Informationen zur Ausbildungspflicht finden Sie unter Informationen und Broschüren.

Zugehörige Objekte