Zweckverband Spital Uster – Anordnung Urnenabstimmung vom 17. Mai 2020

15. Januar 2020

Anordnung
Am 17. Mai 2020 wird folgende Zweckverbandsabstimmung angeordnet:

Die Abstimmung über die Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon zur „Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG“ sowie die Umwandlung des Spitals Uster in eine gemeinnützige AG ist in den Gemeinden des Zweckverbandes Spital Uster für Sonntag, 17. Mai 2020 vorgesehen. Gleichzeitig findet in den Aktionärsgemeinden des Spitals Wetzikon (GZO AG) die Abstimmung über die Fusion statt.

Gemäss § 57 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte werden Wahlen und Abstimmungen an der Urne durch die wahlleitende Behörde angeordnet. Gemäss Art. 12 der Statuten des Zweckverbandes Spital Uster ist wahlleitende Behörde der Stadtrat Uster. In Anwendung dieser Bestimmungen hat der Stadtrat anlässlich seiner Sitzung vom 17. Dezember 2019 beschlossen:

  1. Die Abstimmung über die Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon zur „Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG“ sowie die Umwandlung des Spital Uster in eine gemeinnützige AG wird für Sonntag, 17. Mai 2020 angeordnet.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann – gestützt auf § 21a Abs. 1 in Verbindung mit § 22 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) – wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich am Mittwoch, 8. Januar 2020 massgebend.

Zweckverband Spital Uster
Als wahlleitende Behörde zeichnet
Stadtrat Uster

Hittnau, 15. Januar 2020