Liegenschaften Oberdorfstrasse 50, 54 und 56, Vers.-Nrn. 660, 673, 676 und 677, Kat.-Nrn. 2537, 2538 und 2539; Entlassung aus dem Inventar und Verzicht auf Unterschutzstellung

30. August 2019

Die Liegenschaften Oberdorfstrasse 50, 54 und 56, Gebäude Vers.-Nrn. 660, 673, 676 und 677, Inv.-Nr. 97, werden aus dem kommunalen Inventar der Objekte des Denkmal- und Heimatschutzes entlassen und damit definitiv nicht unter Schutz gestellt.

Der vollständige Beschluss liegt während 30 Tagen, von der Veröffentlichung dieser Ausschreibung an gerechnet, im Bauamt Hittnau, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Fristenlauf beginnt für den Eigentümer mit der Zustellung des Beschlusses; für Dritte mit der Publikation.

Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat

Hittnau, 30. August 2019