Festsetzung Reglement über die Offenlegung der Interessenbindungen der Mitglieder der Gemeindebehörden

22. Februar 2019

Mit Beschluss Nr. 021hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 13. Februar 2019 – gestützt auf § 42 Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 – das Reglement über die Offenlegung der Interessenbindungen der Mitglieder der Gemeindebehörden erlassen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig, die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Das Reglement über die Offenlegung der Interessenbindungen der Mitglieder der Gemeindebehörden sowie der dazugehördene Gemeinderatsbeschluss liegen zur Einsichtnahme am Schalter der Gemeindeverwaltung zu den gängigen Öffnungszeiten auf.

Politische Gemeinde Hittnau
Gemeinderat

Hittnau, 22. Februar 2019

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