Finanzen; mittelfristiger Ausgleich festgelegt

28. November 2018

Der Gemeinderat Hittnau hat mit Beschluss Nr. 095 vom 22. August 2018 den mittelfristigen Ausgleich des Gemeindesteuerfusses über einen Zeitraum von acht Jahren festgesetzt. Der mittelfristige Ausgleich erstreckt sich erstmals über die abgeschlossenen Rechnungsjahre 2015, 2016 und 2017, das laufende Budget- bzw. Rechnungsjahr 2018, das folgende Budgetjahr 2019 und die Planjahre 2020, 2021 und 2022. Der genannte Beschluss liegt von Mittwoch, 28. November 2018 für 30 Tage zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Hittnau zur Einsichtnahme auf. Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen ist.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Politische Gemeinde Hittnau
Gemeinderat

Hittnau, 28. November 2018