Einladung zur Gemeindeversammlung

2. November 2018

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Hittnau werden eingeladen zur Teilnahme an der

Gemeindeversammlung vom

Montag, 3. Dezember 2018, 20.00 Uhr, in der reformierten Kirche Hittnau

A. Politische Gemeinde
Anträge des Gemeinderates betreffend:

1. Finanzen
Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2019
Antrag zur Genehmigung

2. Liegenschaften
Wohnhaus mit Arztpraxis
Genehmigung Projektierungskredit

B. Schulgemeinde
Antrag der Gemeindeschulpflege betreffend:

3. Finanzen
Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2019
Antrag zur Genehmigung

C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Antrag der Kirchenpflege betreffend:

4. Finanzen
Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2019
Antrag zur Genehmigung

Gemeinderat Hittnau

Hittnau, 2. November 2018

Aktenauflage
Die Anträge, Akten und das Stimmregister liegen ab der Veröffentlichung dieser Anordnung zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Hittnau zur Einsichtnahme auf.

Anfragen
Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet der zuständigen Behörde einzureichen.

Weisungstext
Der Weisungstext ist zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung auf der Homepage der Gemeinde Hittnau einsehbar. Print-Exemplare können auf Verlangen hin bezogen werden (§ 19 Gemeindegesetz).