Anordnung Urnenabstimmung für den 29. November 2020

21. Oktober 2020

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 45 vom 13. Mai 2020 den Antrag für die Revision der Gemeindeordnung sowie den dazugehörigen Beleuchtenden Bericht z. Hd. der Stimmberechtigten verabschiedet.

Die Urnenabstimmung ist auf Sonntag, 29. November 2020 angesetzt.

Die Abstimmungsfrage lautet wie folgt:

Wollen Sie die Revision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Hittnau annehmen?

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte und der aktuellen Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Hittnau. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechts-ausweis. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und über ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat

Hittnau, 21. Oktober 2020