Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom Montag, 3. Dezember 2018

5. Dezember 2018

Ergebnisse der Gemeindeversammlung von Montag, 3. Dezember 2018

A. Politische Gemeinde

1. Finanzen
Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses 48 % (gleichbleibend) für das Jahr 2019
Zustimmung ohne Änderung

2. Liegenschaften
Wohnhaus mit Arztpraxis, Projektierungskredit CHF 250‘000.00
Zustimmung ohne Änderung

B. Schulgemeinde

3. Finanzen
Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses 71 % (-3 %) für das Jahr 2019
Zustimmung ohne Änderung

C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde

4. Finanzen
Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses 14 % (gleichbleibend) für das Jahr 2019
Zustimmung ohne Änderung

Gemeinderat Hittnau

Hittnau, 5. Dezember 2018

Rechtsmittel
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

Im Übrigen kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht (§ 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG) und gegen die weiteren Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs.1 und Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 VRG) innert 30 Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.

Rekursschriften bezüglich der Gemeindeversammlung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind an die Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Christian Mäder, Schönbüelstrasse 32b, 8330 Pfäffikon zu richten.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Dienstag, 11. Dezember 2018 für 30 Tage zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Hittnau zur Einsichtnahme auf.