Liegenschaft an der Wetzikerstrasse 31, Vers.-Nr. 878, Kat.-Nr. 4047; verwaltungsrechtlicher Vertrag vom 28. Oktober 2025

18. März 2026

Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat hat am 11. März 2026 beschlossen: Der verwaltungsrechtliche Vertrag mit dem das Gebäude Vers.-Nr. 878 auf Kat.-Nr. 4047, an der Wetzikerstrasse 31 in Hittnau unter Schutz gestellt wird, wurde genehmigt.

Einsichtnahme
Der Beschluss und die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf oder können über die online aufgeschalteten Dokumente elektronisch eingesehen werden.

Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, ab Publikation, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen schriftliche Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 17. April 2026

Politische Gemeinde Hittnau
Abteilung Planung + Hochbau

Hittnau, 18. März 2026

Zugehörige Objekte

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