Tempo-30-Zone im Weiler Dürstelen, Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung
Im Sinne des Mitwirkungsverfahren gemäss § 13 Strassengesetz (StrG) wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Durchführende Stelle
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur
Angaben zum Projekt
Die massgeblichen Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 3. November 2025 bis zum 3. Dezember 2025 im Gemeindehaus Hittnau (Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, Einwohnerkontrolle, Stock 3) während den Büroöffnungszeiten oder unter www.hittnau.ch auf.
Rechtliche Hinweise
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 3. Dezember 2025
Kontaktstelle:
Gemeinde Hittnau
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur
Jakob Stutz-Strasse 50
8335 Hittnau
Politische Gemeinde Hittnau
Abteilung Tiefbau + Infrastruktur
Hittnau, 3. November 2025
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Hittnau Dürstelen verkehrstechnisches Gutachten Einführung T30_250825 (PDF, 4.09 MB) | Download | 0 | Hittnau Dürstelen verkehrstechnisches Gutachten Einführung T30_250825 |
| Hittnau Dürstelen Massnahmenplan Tempo 30 Zone_250929 (PDF, 1.57 MB) | Download | 1 | Hittnau Dürstelen Massnahmenplan Tempo 30 Zone_250929 |