Liegenschaften Fälmisstrasse 4a, 4b und 6 Vers.-Nr. 1648, 119 und 118, Kat.-Nr. 4028, 4029 und 4030; verwaltungsrechtlicher Vertrag vom 1. Oktober 2025

3. November 2025

Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat hat am 1. Oktober 2025 beschlossen: Der verwaltungsrechtliche Vertrag mit dem das Gebäude Vers.-Nr. 1648, 119 und 118 auf Kat.-Nr. 4028, 4029 und 4030, an der Fälmisstrasse 4a, 4b und 6 in Hittnau unter Schutz gestellt wird, wurde genehmigt.

Einsichtnahme
Der Beschluss und die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf oder können über die online aufgeschalteten Dokumente elektronisch eingesehen werden.

Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, ab Publikation, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen schriftliche Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, bei-zulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 3. Dezember 2025

Politische Gemeinde Hittnau
Abteilung Planung + Hochbau

Hittnau, 3. November 2025

Zugehörige Objekte

Name
2025-11-03_Amtliche Publikation_Schutzvertrag (PDF, 121.99 kB) Download 0 2025-11-03_Amtliche Publikation_Schutzvertrag