Handlungsfähigkeitszeugnis
Ein Handlungsfähigkeitszeugnis wird oft für den Abschluss eines wichtigen Vertrages verlangt. Es bezeugt die Handlungsfähigkeit einer Person, d. h. dass diese mündig und urteilsfähig ist. Die Einwohnerkontrolle stellt das Handlungsfähigkeitszeugnis gegen eine Gebühr von CHF 30.00 aus.
Preis
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 288 66 60 | einwohnerkontrolle@hittnau.ch |