Änderung Sozialhilfegesetz; Unterstützung Gemeindereferendum

22. Juli 2020

Mit Beschluss Nr. 076 vom 8. Juli 2020 wird – gestützt auf Art. 23 der Gemeindeordnung – das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 15. Juni 2020 zur Änderung des Sozialhilfegesetzes (KR-Nr. 79b/2017, klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive) unterstützt. Es verlangt, dass der Beschluss des Kantonsrates dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat

Hittnau, 22. Juli 2020