Einladung zur Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2019

8. November 2019

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Hittnau werden eingeladen zur Teilnahme an der

Gemeindeversammlung vom

Montag, 9. Dezember 2019, 20.00 Uhr, in der reformierten Kirche Hittnau

A. Politische Gemeinde
Antrag des Gemeinderates betreffend:

1. Finanzen
Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2020
Antrag zur Genehmigung

2. Allfällige Anfragen
gemäss § 17 des Gemeindegesetzes

B. Schulgemeinde
Antrag der Gemeindeschulpflege betreffend:

3. Finanzen
Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2020
Antrag zur Genehmigung

4. Allfällige Anfragen
gemäss § 17 des Gemeindegesetzes

C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Anträge der Kirchenpflege betreffend:

5. Finanzen
Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2020
Antrag zur Genehmigung

6. Liegenschaften
Sanierung Kirchgemeindehaus, Projektierungskredit
Antrag zur Genehmigung

7. Allfällige Anfragen
gemäss § 17 des Gemeindegesetzes

Der Gemeinderat
Die Schulpflege
Die Evang.-ref. Kirchenpflege

Hittnau, 8. November 2019

Aktenauflage
Die Anträge, Akten und das Stimmregister liegen ab der Veröffentlichung dieser Anordnung zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Hittnau zur Einsichtnahme auf.

Anfragen
Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet der zuständigen Behörde einzureichen.

Beleuchtender Bericht
Dieser ist zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung auf der Homepage der Gemeinde Hittnau einsehbar. Print-Exemplare können auf Verlangen hin bezogen werden (§ 19 Gemeindegesetz).