Finanzen; Aufhebung mittelfristiger Ausgleich

30. Oktober 2019

Mit der Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodelles 2 (HRM2) wurde das Instrument des mittelfristigen Ausgleichs eingeführt (alt § 92 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG; LS 131.1). Die Gemeinden wurden folglich verpflichtet, eine diesbezügliche Regelung zu erlassen. Für die politische Gemeinde Hittnau wurde dies mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 095 vom 22. August 2018 vorgenommen.

Der Kantonsrat hat am 27. Mai 2019 die Bestimmung zum Ausgleich geändert (KR-Nr. 27/2018). Die Gemeinden sind dadurch nicht mehr verpflichtet, Bestimmungen zum Ausgleich des Budgets zu erlassen. Die Gesetzesänderung trat per 1. Juni 2019 in Kraft. Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 111 vom 21. August 2019 hebt der Gemeinderat den Beschluss Nr. 095 vom 22. August 2018 – und somit die Festlegung des mittelfristigen Ausgleichs – per sofort auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Politische Gemeinde Hittnau
Gemeinderat

Hittnau, 30. Oktober 2019