Kommunale Urnenabstimmung vom 01. September 2019
Vorlage 1
Projektgenehmigung und Bewilligung eines Investitionskredits von CHF 4‘328‘500 für die Aufstockung des Feuerwehr- und Werkgebäudes für die Zwecke der Gemeindeverwaltung (neues Gemeindehaus).
Ergebnis
Stimmberechtigte Total | 2697 |
Stimmrechtsausweise eingegangen Total | 965 |
Stimmzettel eingegangen Total | 955 |
Ungültig eingelegt | 8 |
Gültig eingelegt | 947 |
Leer | 4 |
Ungültig | 0 |
Gültig | 943 |
Stimmen Ja | 769 |
Stimmen Nein | 174 |
Die Vorlage ist angenommen.
Vorlage 2
Bewilligung eines Investitionskredits über CHF 110‘000 für den Bau einer Photovoltaikanlage (Solaranlage) auf dem Dach der Aufstockung.
Ergebnis
Stimmberechtigte Total | 2697 |
Stimmrechtsausweise eingegangen Total | 965 |
Stimmzettel eingegangen Total | 958 |
Ungültig eingelegt | 8 |
Gültig eingelegt | 950 |
Leer | 4 |
Ungültig | 0 |
Gültig | 946 |
Stimmen Ja | 782 |
Stimmen Nein | 164 |
Die Vorlage ist angenommen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- - und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Gemeinderat Hittnau