Grabräumung

4. September 2019

Die gesetzliche Ruhefrist der Reihen-Urnengräber Nrn. 805 bis 821 (Bestattungsjahre 1995 – 1999) und der Reihen-Erdgräber Nrn. 216 bis 236 (Bestattungsjahre 1995 – 1998) auf dem Friedhof Hittnau ist abgelaufen.

Gestützt auf § 38 der kantonalen Bestattungsverordnung in Verbindung mit Art. 15 der Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Hittnau hat das Bestattungsamt die Abräumung dieser Gräber angeordnet.

Die verfügungsberechtigten Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, Grabdenkmäler, Grabschmuck und Pflanzen bis spätestens Freitag, 18. Oktober 2019, abzuholen oder entfernen zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Räumung dem Friedhofgärtner in Auftrag gegeben.

Über zurückgelassenes Material wird unter Ablehnung jeglicher Entschädigung und ohne weitere Mitteilung durch die Gemeinde verfügt.

Politische Gemeinde Hittnau
Bestattungsamt

Hittnau, 4. September 2019