Anordnung Urnenabstimmung für die Gemeinde Hittnau vom 1. September 2019

26. Juli 2019

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 080 vom 19. Juni 2019 den Antrag fürs Projekt Gemeindehaus 2.0 sowie den dazugehörigen Beleuchtenden Bericht zuhanden der Stimmberechtigten verabschiedet.

Die Urnenabstimmung ist auf Sonntag, 1. September 2019, angesetzt. Die Abstimmungsfragen lauten:

Frage 1
Stimmen Sie der Projektgenehmigung und Bewilligung eines Investitionskredits von CHF 4‘328‘500.00 für die Aufstockung des Feuerwehr- und Werkgebäudes für die Zwecke der Gemeindeverwaltung (neues Gemeindehaus) zu?

Frage 2
Stimmen Sie einer Bewilligung eines Investitionskredits über CHF 110‘000.00 für den Bau einer Photovoltaikanlage (Solaranlage) auf dem Dach der Aufstockung zu?

Für allfällige Volksabstimmungen von Bund und Kanton wird auf die separaten Publikationen verwiesen.

Ausübung des Stimmrechts

Die detaillierten Abstimmungsinformationen werden den Stimmberechtigten mit den Abstimmungsunterlagen zugestellt und sind auf der Homepage einsehbar. Des Weiteren bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Persönliche Abgabe an der Urne zu den gängigen Schalteröffnungszeiten. Dabei ist der unterschriebene Stimmrechtsausweis abzugeben.
  • Briefliche Abstimmung ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.

Wichtige Hinweise

Die vorzeitige Stimmabgabe während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung beginnt ab Zustellung der Abstimmungsunterlagen. Des Weiteren kann das Stimmregister bei der Einwohnerkontrolle vor dem Urnengang eingesehen werden.

Im Übrigen wird auf die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte über ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Politische Gemeinde Hittnau
Gemeinderat

Hittnau, 26. Juli 2019