Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom Montag, 29. November 2021
A. Politische Gemeinde
1. Finanzen
Budget und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2022
Zustimmung mit Änderungsantrag
2. Finanzen
Entschädigungsverordnung, Teilrevision
Zustimmung mit Änderungsantrag
3. Kommunaler Erlass
Polizeiverordnung, Totalrevision
Rückzug durch Gemeinderat
B. Schulgemeinde
4. Liegenschaften
Oberstufenschule, Dachsanierung, Kreditgenehmigung
Zustimmung ohne Änderungsanträge
5. Liegenschaften
Photovoltaikanlage, Kreditgenehmigung
Zustimmung ohne Änderungsanträge
6. Finanzen
Budget und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2022
Zustimmung ohne Änderungsanträge
C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
7. Finanzen
Budget und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2022
Zustimmung ohne Änderungsanträge
Der Gemeinderat
Die Schulpflege
Die Evang.-ref. Kirchenpflege
Hittnau, 1. Dezember 2021
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).
Im Übrigen kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht (§ 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG) und gegen die weiteren Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs.1 und Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 VRG) innert 30 Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
Rekursschriften bezüglich der Gemeindeversammlung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind an die Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Patrick Schwarzer, Obermülistrasse 29, 8320 Fehraltorf, zu richten.
Die Protokolle der Gemeindeversammlungen liegen ab Dienstag, 7. Dezember 2021 für 30 Tage zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Hittnau zur Einsichtnahme auf.