Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 – 2026, Wahlanordnung

19. November 2021

Wahlanordnung

Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde ordnet gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Hittnau vom 29. November 2020 den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 – 2026 für Sonntag, 27. März 2022, und einen allfälligen 2. Wahlgang für Sonntag, 15. Mai 2022, an. Gewählt werden die Behörden der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde.

Gemäss den Gemeindeordnungen der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde Hittnau sind an der Urne zu wählen:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsident/in;
  • 7 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsident/in;
  • 4 Mitglieder der Sozialbehörde;
  • 7 Mitglieder der Schulpflege und deren Präsident/in.

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Hittnau vom 29. November 2020 und Art. 8 der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Hittnau vom 29. November 2020 werden leere Wahlzettel verwendet. Wählbar i. S. v. § 23 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR; LS 161) ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Hittnau hat.

Für jede Behörde wird – gestützt auf § 61 Abs. 2 GPR bzw. § 31 Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR; LS 161.1) – den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Kandidierenden aufgeführt sind, die öffentlich zur Wahl stehen. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens Montag, 3. Januar 2022, beim Gemeinderat Hittnau, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, schriftlich zu melden. Sie geben an, für welche Behörde sie kandidieren und teilen Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse sowie Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Politische Gemeinde Hittnau
Als wahlleitende Behörde zeichnet
Gemeinderat Hittnau

Hittnau, 19. November 2021