Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom Montag, 21. Juni 2021

23. Juni 2021

A. Politische Gemeinde

1. Finanzen
Jahresrechnung 2020 mit Sonderrechnungen
Zustimmung ohne Änderungsanträge

2. Finanzen
Entschädigungsverordnung, Teilrevision
Das Geschäft wurde vom Gemeinderat zurückgezogen

B. Schulgemeinde

3. Finanzen
Jahresrechnung 2020
Zustimmung ohne Änderungsanträge

C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde

4. Finanzen
Jahresrechnung 2020
Zustimmung ohne Änderungsanträge

5. Bericht
Jahresbericht 2020
Zustimmung ohne Änderungsanträge

Der Gemeinderat
Die Schulpflege
Die Evang.-ref. Kirchenpflege

Hittnau, 23. Juni 2021

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

Im Übrigen kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht (§ 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG) und gegen die weiteren Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs.1 und Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 VRG) innert 30 Tagen, vom Zeitpunkt dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.

Rekursschriften bezüglich der Gemeindeversammlung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind an die Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Patrick Schwarzer, Obermülistrasse 29, 8320 Fehraltorf, zu richten.

Die Protokolle der Gemeindeversammlungen liegen ab Dienstag, 29. Juni 2021 für 30 Tage zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Hittnau zur Einsichtnahme auf.