Ersatzwahl des Gemeindepräsidenten für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022, Stille Wahl, Wahlerklärung

17. Mai 2021

Wahlerklärung
Auf die Wahlanordnung vom 24. Februar 2021 ist dem Gemeinderat Hittnau ein Name als gültige Kandidatur vorgeschlagen worden. Nach Ablauf der Nachfrist von sieben Tagen liegt nur dieser eine Wahlvorschlag vor. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Hittnau vom 29. November 2020 und § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt. Mit Beschluss Nr. 036 vom 12. Mai 2021 des Gemeinderates Hittnau wird Gemeinderat Carlo Hächler, Schleifentobelweg 11, 8335 Hittnau, als Gemeindepräsident für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 für gewählt erklärt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Der Rekurs hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

Der Gemeinderat