Bildung Natur- und Landschaftsschutzkommission

8. Januar 2021

Der Gemeinderat Hittnau hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2020 mit Beschluss Nr. 132 die Geschäftsordnung über die Natur- und Landschaftsschutzkommission genehmigt.

Der Gemeinderatsbeschluss und die Geschäftsordnung können während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, bei der Gemeindeverwaltung Hittnau, Abteilung Sicherheit und Gesellschaft, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat

Hittnau, 8. Januar 2021