Revision Forstreviervertrag per 1. Januar 2026
Die Gemeinden sind verpflichtet, für den gesamten Wald in ihrem Gemeindegebiet einen Revierförster anzustellen. Seine Aufgaben ergeben sich aus dem kantonalen Waldgesetz. Der Förster übt die forstpolizeiliche Aufsicht aus und zeichnet Holzschläge an oder gibt seine Zustimmung. Ausserdem informiert er in der Gemeinde über den Wald, berät Waldbesitzer und Waldbenützer und wirkt bei staatlichen Massnahmen mit. Die Kosten aus diesen Tätigkeiten dürfen den Waldbesitzern nicht in Rechnung gestellt werden, sondern sind von der Gemeinde zu tragen.
Im Jahr 2008 haben die Gemeinden Pfäffikon, Hittnau und das Forstrevier Pfäffikon-Hittnau einen Vertrag abgeschlossen, um einen gemeinsamen Revierförster anzustellen, der eine fachgerechte und kostengünstige Pflege im Forstrevierperimeter sicherstellt. Im Jahr 2020 wurde dieser Forstreviervertrag aufgrund von Veränderungen bei den kantonalen Entschädigungsansätzen letztmals angepasst.
Per 1. Januar 2026 wird nun auch der Anhang zum Forstreviervertrag angepasst. Neu wird der Stundenansatz für die Waldhutarbeiten pro Hektare auf den kantonalen Median von 1,56 h/ha (bisher 1,1 h/ha) festgesetzt. Im Gegenzug wird der Verwaltungsaufwand von 35 auf 28 Prozent reduziert. Mit der angepassten finanziellen Regelung steigt der Kostenanteil der Gemeinde Hittnau für die Waldhutarbeiten von heute rund 67’000 Franken auf gut CHF 90’000 Franken.
Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat
Hittnau, 5. November 2025