Luppmenpark-Abstimmung ist rechtskräftig

1. Juni 2023

Das Ergebnis der Urnenabstimmung vom 12. März 2023 zum Projekt «Alterswohnen Luppmenpark» ist rechtskräftig. Das hat der Bezirksrat Pfäffikon nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bestätigt. Damit ist das Vorhaben, auf dem Luppmenareal altersgerechte Wohnungen zu erstellen, weiterhin auf gutem Weg.

Die Rechtskraftbescheinigung bildet die Grundlage, dass der Ausgliederungserlass dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet werden kann. Dessen Zustimmung wird im Verlauf des Sommers erwartet. Sie dürfte reine Formsache sein, ist der Erlass doch bereits vor der Urnenabstimmung einer Vorprüfung durch das Gemeindeamt unterzogen und als genehmigungsfähig beurteilt worden. Nach der regierungsrätlichen Genehmigung kann das Guthaben aus dem Emil Spörri-Fonds in Höhe von CHF 100'000.00 an die Genossenschaft Alterswohnen Luppmenpark (GAL) ausbezahlt werden, welche die geplanten Wohnungen erstellen und betreiben wird.

Gemäss Erlass und GAL-Statuten ist der Gemeinderat künftig mit einem Mitglied in deren Vorstand vertreten. Der Gemeinderat hat für diese Funktion Reto Huber, Ressortvorsteher Finanzen + Soziales, ernannt.

Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat

Hittnau, 1. Juni 2023