Willkommen auf der Website der Gemeinde Hittnau



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Dienstleistungen

Submissionsrecht

Zuständiges Amt: Bauamt

Am 1. Januar 2004 ist die neue Submissionsverordnung und das Gesetz über den Beitritt zur (revidierten) Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (Beitrittsgesetz) in Kraft getreten. Unter www.beschaffungswesen.zh.ch sind sämtliche diesbezüglichen Informationen abrufbar.

zur Übersicht


Druck Version PDF