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Submissionsrecht
Zuständiges Amt: Bauamt Am 1. Januar 2004 ist die neue Submissionsverordnung und das Gesetz über den Beitritt zur (revidierten) Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (Beitrittsgesetz) in Kraft getreten. Unter www.beschaffungswesen.zh.ch sind sämtliche diesbezüglichen Informationen abrufbar.
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