Gewerbewesen

Gastwirtschaftspatente / Klein- und Mittelverkaufspatente
Möchten Sie eine bestehende Gastwirtschaft übernehmen oder einen Klein- und Mittelverkaufsbetrieb eröffnen? Dann benötigen Sie ein unbefristetes Patent (Bewilligung) der Gemeinde.

Das Patent für eine Gastwirtschaft berechtigt Gäste zu bewirten. Es werden Patente für Gastwirtschaften mit oder ohne Alkoholausschank ausgestellt.

Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum Genuss an Ort und Stelle in Klein- und Mittelverkaufsbetrieben ist nicht gestattet.

Die entsprechenden Gesuchsformulare finden Sie im Online-Dienst Gesuch Patent Gastwirtschaft bzw. Gesuch Patent Klein- und Mittelverkaufsbetrieb.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Betriebsaufnahme vor der Erteilung des Patentes nicht gestattet ist. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Strafanzeige an das Statthalteramt.

Kosten:

  • Gastwirtschaftspatent: CHF 300.00
  • Klein- und Mittelverkaufspatent: CHF 300.00

Dauernde und befristete Hinausschiebung der Schliessungsstunde
Fest- und Gastwirtschaften sind grundsätzlich von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr geschlossen zu halten. Wer eine Veranstaltung plant, die länger als bis Mitternacht dauert, muss dies durch die Abteilung Sicherheit + Gesellschaft bewilligen lassen. Die entsprechenden Gesuchsformulare finden Sie im Online-Dienst Gesuch befristete bzw. Gesuch dauernde Hinausschiebung / Aufhebung Schliessungsstunde.

Kosten:

  • Dauernde Ausnahmen: CHF 800.00
  • Jährliche Kontrollgebühr bei dauernden Ausnahmen: CHF 300.00
  • Versuchsphase (befristet auf max. 1 Jahr): CHF 200.00
  • Vorübergehende Ausnahmen (pro Anlass): CHF 50.00

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