Friedensrichterin

Ursula Wieser
Jakob Stutz-Strasse 40
8335 Hittnau
Telefon: 044 950 36 93
E-Mail: Friedensrichteramt@hittnau.ch
Öffnungszeiten: Telefonisch erreichbar während der Bürozeiten.

Das Friedensrichteramt ist Schlichtungsbehörde gemäss Zivilprozessordnung (ZPO). Aufgabe der Friedensrichterin ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten und ihnen damit den Gang vor ein weiteres Gericht zu ersparen. Kommt es zu keiner Einigung, erteilt die Friedensrichterin der klagenden Partei die Klagebewilligung. Damit kann sie am Bezirksgericht Pfäffikon das Verfahren einleiten.

Die Aufgaben im Einzelnen
Durchführung einer Schlichtungsverhandlung, demzufolge Versuch der Schlichtung bzw. Erledigung einer Klage ohne Weiterzug an ein Gericht bei:

  • Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Nachbarrechtlichen Streitigkeiten
  • Erbrechtlichen Streitigkeiten (Klagen auf Erbteilung)
  • Anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten (Forderungen, Feststellungsklagen, Klagen auf Herausgabe)
  • Persönlichkeitsverletzung
  • Reine Unterhaltsklagen und vieles mehr.

Nicht zuständig ist die Friedensrichterin für:

  • Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen. Zuständig: Paritätische Schlichtungsstelle für Mietsachen am Bezirksgericht Pfäffikon
  • Gemeinsame Scheidungsbegehren bzw. Scheidungsklagen sowie Vaterschaftsklagen. Zuständig: Bezirksgericht Pfäffikon
  • Strafanzeigen wegen Ehrverletzungen. Zuständig: Polizei bzw. die dafür zuständige Staatsanwaltschaft
  • Auf Antrag sämtlicher Parteien kann eine Mediation anstelle des Schlichtungsverfahren treten. Der Antrag ist im Schlichtungsgesuch oder an der Schlichtungsverhandlung zu stellen.

Klagen sind grundsätzlich am Wohnsitz bzw. am Firmensitz der beklagten Partei einzureichen. Bei Gerichtsstandsvereinbarungen gilt die vertragliche Abmachung. Arbeitsrechtliche Forderungen sind beim Friedensrichteramt am Sitz des Arbeitgebers einzureichen. Weitere Informationen finden Sie über www.vfzh.ch oder unter www.gerichte-zh.ch.

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