Baubewilligungsverfahren

Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) zählt unter § 309 auf, in welchen Fällen die Durchführung eines baurechtlichen Bewilligungsverfahrens erforderlich ist; demzufolge sind Bauvorhaben bewilligungspflichtig.

Es gibt allerdings Ausnahmen. In der Bauverfahrensordnung des Kantons Zürich (BVV) ist geregelt, für welche Bauvorhaben keine Bewilligung benötigt wird.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben erteilt Ihnen die Abteilung Planung + Hochbau gerne Auskunft.

Zugehörige Objekte