Adress- und Datensperre
Eine Adress- und Datensperre kann voraussetzungslos und ohne Angabe von Gründen bei der Einwohnerkontrolle schriftlich beantragt werden. Bei erfolgter Adresssperre werden keine Auskünfte mehr an private Personen und Institutionen erteilt.
Gestützt auf § 22 Abs. 2 des Informations- und Datenschutzgesetzes (IDG) werden Adressen und Daten an private Personen und Institutionen trotz Auskunftssperre mitgeteilt, sofern sie ein Interesse glaubhaft machen können (z. B. durch einen Kreditvertrag etc.).
Eine Adress- und Datensperre zur Vermeidung von Werbesendungen ist nicht nötig, da die Einwohnerkontrollen keinen Handel mit Adressen für kommerzielle Zwecke betreiben dürfen.
Die Errichtung einer Adress- und Datensperre kann mit dem Online-Dienst Formular Adress- und Datensperre schriftlich bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Der nachgeführte Eintrag der Adress- und Datensperre wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 288 66 60 | einwohnerkontrolle@hittnau.ch |