Lebensmittelkontrolle

Die Lebensmittelkontrolle stützt sich auf das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Es bezweckt:

  • die Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können.
  • den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherzustellen.
  • die Konsumentinnen und Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen zu schützen.

Ab dem 1. Januar 2020 überprüft das Kantonale Labor in Zürich regelmässig alle Restaurants, Verpflegungsbetriebe etc. auf die Einhaltung der Vorschriften.

Kantonales Labor Zürich
Lebensmittelinspektorat
Fehrenstrasse 15
Postfach
8032 Zürich
Webseite

Gebühren
Die Lebensmittelkontrolle ist eine staatliche Aufgabe im Dienste der Öffentlichkeit. Sie wird grundsätzlich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert und ist gebührenfrei, soweit keine Beanstandungen erfolgen. Für Kontrollen, die zu Beanstandungen geführt haben sowie für besondere Dienstleistungen werden Gebühren verlangt.

Zugehörige Objekte