Rechnungsprüfungskommission (RPK)
Die Rechnungsprüfungskommission besteht mit Einschluss des Präsidenten aus sieben Mitgliedern. Die Aufgaben und Kompetenzen der Rechnungsprüfungskommission regelt das kantonale Recht. Ihr werden Budget und Jahresrechnung sowie alle Anträge der Gemeindebehörden von finanzieller Tragweite an die Gemeindeversammlung bzw. Urne unterbreitet. Die RPK stellt hierfür Bericht und Antrag.
Offenlegung der Interessenbindungen
Die Interessenbindungen der Rechnungsprüfungskommission sind im Online-Dienst Offenlegung Interessenbindung Rechnungsprüfungskommission einsehbar. Das damit verbundene Reglement kann über folgenden Link aufgerufen werden.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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