Gemeindeversammlung vom 9. März 2020

7. Februar 2020

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Hittnau werden eingeladen zur Teilnahme an der

Gemeindeversammlung vom

Montag, 9. März 2020, 20.00 Uhr, in der reformierten Kirche Hittnau.

Politische Gemeinde

1. Liegenschaften
Luppmenareal Hittnau
Kredit für einen Projektwettbewerb zu Lasten des Emil Spörri-Fonds
Antrag zur Genehmigung

2. Jugendarbeit
Konzept für die offene Jugendarbeit der Politischen Gemeinde
Jährlich wiederkehrender Kredit
Antrag zur Genehmigung

3. Allfällige Anfragen
Gemäss § 17 des Gemeindegesetzes

Aktenauflage
Die Anträge, Akten und das Stimmregister liegen ab der Veröffentlichung dieser Anordnung zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Hittnau zur Einsichtnahme auf.

Anfragen
Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet der zuständigen Behörde einzureichen.

Beleuchtender Bericht
Dieser ist zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung auf der Homepage der Gemeinde Hittnau einsehbar. Print-Exemplare können auf Verlangen hin bezogen werden (§ 19 Gemeindegesetz).

Politische Gemeinde Hittnau
Der Gemeinderat

Hittnau, 7. Februar 2020